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Rufnummernportierung (MNP) - Tipps zum Anbieterwechsel

Sie möchten Ihre bisherige Rufnummer auch bei einem Anbieterwechsel behalten? Handyshop-24.com bietet bei vielen Angeboten eine Rufnummernportierung (MNP) an. Was für die Beantragung der Rufnummernmitnahme notwendig ist und was es bei der Portierung zu beachten gibt, beantworten wir Ihnen hier.

1. Kann ich meine bisherige Telefonnummer in den neuen Vertrag übernehmen?

Wählen Sie dazu im Bestellprozess unter Rufnummernauswahl einfach die Option Rufnummer mitbringen aus. Außerdem legen Sie fest, ob Sie die Rufnummer zum Vertragsende oder vorzeitig mitbringen möchten. Beachten Sie bitte zusätzlich die weiteren Hinweise zur Portierung auf unserer Seite.
Selbstverständlich können Sie sich auch für eine beliebige (neue) Rufnummer entscheiden oder eine Wunschrufnummer erfragen.

2. Was ist eine Rufnummernportierung (Mobile Number Portability - MNP)?

Sie möchten von einem Mobilfunkbetreiber zum anderen wechseln, ohne dass Sie Ihre bei Freunden und Geschäftspartnern bekannte Nummer abgeben müssen? Dann ist die Rufnummernportierung, Mobile Number Portability (MNP), die Lösung. Auf diesem Weg kann die Rufnummer bei einem Vertragswechsel vom alten zu einem neuen Anbieter mitgenommen werden (=Portierung).

3. Ab welchem Zeitpunkt kann eine Nummer portiert werden?

Die Übernahme einer Rufnummer auf einen neuen Vertrag (MNP, Rufnummernportierung) ist bei Mobilfunk-Verträgen während der gesamten Laufzeit und sogar bis zu 90 Tage danach möglich. Auch Inhaber von Prepaid-Karten können eine Rufnummer zum neuen Anbieter mitnehmen. Welche Regelungen im Einzelnen gelten und welche Unterlagen für die Rufnummerportierung notwendig sind, erläutern die nachfolgenden Punkte.

4. Wann wird die Portierung durchgeführt und wie lange kann diese dauern?

Bei Handyverträgen ist eine Rufnummernportierung noch während der Vertragslaufzeit, zum Vertragsende sowie nach Ende der Vertragslaufzeit möglich. Soll die Rufnummer portiert werden, muss der Altanbieter darüber informiert werden, da dieser insbesondere bei einer vorzeitigen Rufnummernübernahme eine temporär gültige Rufnummer für die restliche Laufzeit des Altvertrags zur Verfügung stellen muss während für die gewünschte Rufnummer auf den Neuvertrag übernommen wird.

Rufnummer vorzeitig mitbringen: Wenn Sie Ihre bestehende Rufnummer noch vor Ende des Vertragsverhältnisses mitbringen möchten, müssen Sie vorher zu Ihrem bisherigen Mobilfunkanbieter Kontakt aufnehmen und die Freigabe zur vorzeitigen Rufnummernmitnahme beauftragen. Liegt diese vor, erfolgt die Rufnummernportierung zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Der bisherige Vertrag wird dann mit einer anderen Rufnummer bis zum Laufzeitende weitergeführt.
Rufnummer zum Vertragsende mitbringen: Stellen Sie sicher, dass Sie Ihr Vertragsverhältnis beim alten Anbieter gekündigt haben und auch dort die Freigabe zur Rufnummernmitnahme beauftragt wurde. Ihr neuer Vertrag wird dann nach Ende des Altvertrags schnellstmöglich mit der bestehenden Rufnummer aktiviert.
Rufnummer nach Vertragsende mitbringen: Auch wenn Ihre Kündigung beim vorangegangenen Anbieter schon etwas länger zurückliegt, können Sie Ihre Rufnummer noch mitbringen.
Grundsätzlich gilt: Die Rufnummernmitnahme muss bis spätestens 85 Tage nach dem Datum des Vertragsendes beantragt werden. Das Vertragsende darf für den gewünschten Portierungsantrag zudem auch nicht mehr als 120 Tage in der Zukunft liegen.
Bitte beachten Sie, dass zwischen dem Ablauf des alten Vertrags und der Freischaltung des Neuvertrags bis zu 10 Werktage vergehen können. Wie viel Zeit die Portierungsverhandlungen genau in Anspruch nehmen, ist je nach Anbieter unterschiedlich. Liegen alle benötigten Unterlagen vollständig vor, kann die Rufnummernportierung im Regelfall innerhalb von 2-4 Tagen bestätigt werden. Die Neuaktivierung kann jedoch in Abhängigkeit vom Anbieter insgesamt auch längere Zeit in Anspruch nehmen.
Die eigentliche Portierung wird am Tag des Portierungswunsches um 0:00 Uhr durchgeführt. Unter Umständen steht dem Kunden im Zeitraum zwischen der Abschaltung der Rufnummer beim alten Anbieter und der Einrichtung der Rufnummer beim neuen Anbieter nicht der volle Service-Umfang (z.B. Empfang) zur Verfügung. Dabei handelt es sich jedoch meist nur um einen kürzeren Zeitraum von wenigen Stunden.

5. Ist eine Portierung bei Prepaid Karten möglich?

Inhaber von Prepaid-Karten können ebenfalls eine Rufnummernportierung beantragen. Eine rechtzeitige Kündigung erleichtert den Ablauf ebenso wie ein nochmaliger Datenabgleich. Unterscheiden sich die Angaben zum Kunden (Name, Anschrift, Geburtsdatum) beim alten und neuen Anbieter, schlägt die Portierung eventuell fehl. Sollte sich noch Restguthaben auf Ihrer Prepaidkarte befinden, kontaktieren Sie am besten den Kundenservices Ihres Altanbieters um die Auszahlung rechtzeitig vor der Portierung zu beantragen.

6. Wie portiere ich meine Mobilfunknummer?

Ihren Portierungswunsch können Sie bei der Bestellung im Formular (Option Rufnummernportierung) angeben. Bitte tragen Sie dort entsprechend alle geforderten Daten ein und achten Sie insbesondere darauf, dass diese mit den Daten Ihres bereits gekündigten bzw. noch zu kündigenden Altvertrags übereinstimmen. Dies betrifft insbesondere Name (bei Geschäftskunden zusätzlich Firmenname), Anschrift und Geburtsdatum, Rufnummer sowie Name und Netz des bisherigen Anbieters.
Eine Portierung der Rufnummer ist grundsätzlich nur auf die selbe Person möglich.
Variante 1: Ihr Vertrag ist bereits gekündigt
Wenn Sie bereits eine Kündigungsbestätigung Ihres alten Mobilfunkanbieters vorliegen haben, liegt die wichtigste Vorrausetzung vor. Zusätzlich benötigen wir Ihren Auftrag zur Rufnummernportierung, der entsprechend Bestandteil des Antragsformulars (Option Rufnummernportierung) ist.
Variante 2: Ihr Vertrag läuft noch
Wenn Ihre Vertragslaufzeit noch nicht beendet ist und Sie eine Rufnummernportierung wünschen, denken Sie bitte an eine fristgemäße und rechtzeitige Kündigung des Altvertrags. Wir benötigen zur Weiterbearbeitung Ihres Antrags mit Wunsch zur Rufnummernportierung dann entsprechend die Kündigungsbestätigung des Altanbieters. Einen Wunschtermin für die Portierung können Sie bei der Bestellung angeben.
Variante 3: Vorzeitige Rufnummernübernahme nutzen
Soll die Rufnummer vor Ende der Laufzeit auf den Neuvertrag portiert werden, benötigt der jeweilige Altanbieter eine Information zur gewünschten Rufnummernportierung. Diese Mitteilung kann formlos per E-Mail, Fax oder Telefon erfolgen und ist Grundlage für die Speicherung des Portierungswunsches. Innerhalb einer 30 Tage Frist nach der Mitteilung an den Altanbieter kann eine Portierungsanfrage erfolgen. Nach erfolgreicher Portierung sind Sie entsprechend mit dem neuen Vertrag unter Ihrer alten (bekannten) Rufnummer erreichbar und erhalten für den alten Vertrag eine alternative Rufnummer. Der alte Vertrag kann dann durch sie gekündigt werden. Bitte beachten Sie in diesem Fall, dass Ihnen während der Übergangszeit Kosten für den alten und den neuen Mobilfunkvertrag entstehen und Ihr Altanbieter Ihnen ggf. Gebühren für die vorzeitige Portierung bis zum Vertragsende in Rechnung stellt.
Nach erfolgreicher Portierung sind Sie entsprechend mit dem neuen Vertrag unter Ihrer alten (bekannten) Rufnummer erreichbar und erhalten für den alten Vertrag eine alternative Rufnummer. Der alte Vertrag kann dann durch sie gekündigt werden. Bitte beachten Sie in diesem Fall, dass Ihnen während der Übergangszeit Kosten für den alten und den neuen Mobilfunkvertrag entstehen und Ihr Altanbieter Ihnen ggf. Gebühren für die vorzeitige Portierung bis zum Vertragsende in Rechnung stellt.

Das sind die wichtigsten Schritte, wenn Sie Ihre bisherige Rufnummer mitnehmen möchten:
(1) Altvertrag kündigen bzw. Information zur gewünschten Rufnummernportierung an Ihren bisherigen Anbieter senden und Bestätigungsschreiben zur Kündigung bzw. Rufnummernportierung abwarten
(2) Neuvertrag inklusive Rufnummernportierung (MNP) beantragen
(3) Angaben zur Rufnummernportierung im Online-Bestellformular bei Handyshop-24.com hinterlegen
Abgeschlossen ist die Portierung, wenn Sie vom neuen Anbieter eine entsprechende Mitteilung zur Übernahme der Rufnummer erhalten (z.B. SMS, E-Mail, Post) erhalten haben.

7. Wann ist keine Rufnummernmitnahme möglich?

Die Übernahme der Rufnummer innerhalb eines Anbieters (Provider-intern) ist generell nicht möglich, da dies als Vertragsverlängerung betrachtet wird (Beispiel: Anbieterwechsel von Telekom zu Telekom). Wenn Sie jedoch beispielsweise im gleichen Netz bleiben, aber den Vertrag mit einem anderen Anbieter abschließen möchten, ist eine Rufnummernportierung möglich (Beispiel: Anbieterwechsel von Original O2 Telefónica Germany zum O2 Netz von SimDiscount).

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